Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Rechnungsverarbeitung

Im März 2024 wurde nach langem Ringen das sogenannte Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Ein wichtiges Detail ist die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im inländischen B2B-Geschäft – also beim Leistungsaustausch zwischen Unternehmen. Diese Regelung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und wird schrittweise ausgeweitet.

Für Eingangsrechnungen gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung bereits seit dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist. Unternehmen und Kanzleien müssen seitdem in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist hierfür nicht mehr erforderlich. Für Ausgangsrechnungen bestehen Übergangsregelungen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Rechnungen weiterhin auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format, etwa als herkömmliches PDF, gestellt werden, sofern der Empfänger dem zustimmt.

Ab dem 1. Januar 2027 verschärfen sich die Anforderungen: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen bei inländischen B2B-Umsätzen E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro gilt diese Übergangsregelung noch bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 ist die Ausstellung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich für alle Unternehmen verpflichtend.

Als E-Rechnung gelten dabei nur strukturierte elektronische Formate, die eine elektronische Verarbeitung ermöglichen und grundsätzlich der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, etwa XRechnung oder entsprechend ausgestaltete ZUGFeRD-Formate. Soweit eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich auch eine ordnungsgemäße E-Rechnung erforderlich. Eine Papierrechnung oder ein einfaches PDF erfüllt in diesen Fällen die gesetzlichen Anforderungen nicht und kann den Vorsteuerabzug gefährden.

Um sicherzustellen, dass eine empfangene E-Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollte sie vor der weiteren Verarbeitung technisch und inhaltlich validiert werden. Nur durch eine entsprechende Validierung lässt sich feststellen, ob die Rechnung den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 entspricht und alle erforderlichen Pflichtangaben enthält. Die Validierung einer E-Rechnung wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil eines ordnungsgemäßen Rechnungsprüfungsprozesses und trägt dazu bei, Risiken beim Vorsteuerabzug zu vermeiden.

Definition: Was ist eine E-Rechnung?

  • Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor.

  • Eine elektronisch Rechnung muss elektronisch ausgestellt, übermittelt und verarbeitet werden können.

  • Beispiele für elektronische Rechnungen sind die Rechnungsformate ZUGFeRD oder XRechnung.

  • Ein eingescanntes oder aus Word konvertiertes Dokument oder eine auf anderem Weg hergestellte "herkömmliche" PDF-Datei sind in diesem Sinne keine E-Rechnungen.

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Mit Simba einfach E-Rechnungen verarbeiten

Mit Simba können Sie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Im Rahmen des Importvorgangs wird die ZUGFeRD- oder XRechnung erkannt, die enthaltenen strukturierten Daten (im XML-Format) extrahiert, interpretiert und für den Buchungsvorschlag im Digitalen Buchungsassistenten oder im Intelligenten Buchen berücksichtigt. Bereits beim Empfang können E-Rechnungen auf ihre formale und technische Gültigkeit validiert werden, sodass fehlerhafte oder nicht normkonforme Rechnungen frühzeitig erkannt werden.

Da Simba die Entwicklung des ZUGFeRD-Formats seit 2014 begleitet und von Anfang an in der Software unterstützt hat, könnnen Sie auch im Bereich der Ausgangsrechnungen neben der XRechnung natürlich auf das ZUGFeRD-Format setzen. Sowohl aus der Simba Hauptanwendung als auch aus unserer Portallösung Simba Direkt - Faktura können Sie bereits jetzt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format oder XRechnung-Format erstellen und versenden. Ebenso ist es möglich, E-Rechnungen aus SimbaERP heraus zu erstellen. Auch bei der Erstellung von E-Rechnungen unterstützt Simba die Validierung der erzeugten Dokumente, sodass diese den geltenden Anforderungen und Standards entsprechen und sicher an Ihre Geschäftspartner übermittelt werden können.

 

 

 

E-Rechnung - einfach umgesetzt mit Simba

    Die E-Rechnung kommt

    Die E-Rechnung ist seit Januar 2025 da. Mit Simba erfüllen Sie sorgenfrei die Vorgaben.

    Faktura als Mandant verwenden

    Mit Simba Direkt - Faktura schreiben, versenden und verwalten Sie Ihre Angebote und Rechnungen. Da das Modul an die Simba Software Ihres Steuerberaters angebunden ist, können Sie Ihren Abschluss dann per Mausklick an den Berater übermitteln. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie das geht.

Simba ist zukunftsfähig - auch für Mandanten oder rechnungsstellende Abteilungen

Grundsätzlich ausgenommen von der Verpflichtung ist die Rechnungsstellung an Nichtunternehmer im so genannten B2C-Bereich. Dennoch bietet sich hier ein einheitliches Vorgehen an, da gerade das ZUGFeRD-Format die Vorteile einer automatisierten Weiterverarbeitungsmöglichkeit mit einer visuellen Darstellung der Rechnungsinformationen in einem PDF verbindet.

ZUGFeRD-Rechnungen können nicht nur in der Simba Software als Ausgangsrechnungen erstellt werden, auch Ihre Mandanten und Abteilungen mit Rechnungsstellung können in Simba Direkt – Faktura Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen.

ZUGFeRD vs. XRechnung

Bei einer XRechnung handelt es sich im Gegensatz zum ZUGFeRD-Format um eine rein technische Darstellung der strukturierten Daten in Form einer xml-Datei ohne eine mitgelieferte Visualisierung. In Simba wird sie visualisiert und für den Menschen lesbar gemacht.

Viele Experten gehen davon aus, dass sich das ZUGFeRD-Format durchsetzen wird, da es die Visualisierung für das menschliche Auge in Form einer PDF-Ansicht gleich mitliefert.

Für weitere Informationen zum ZUGFeRD-Format lesen Sie auch unseren Magazinartikel ZUGFeRD - einheitliches Format für elektronische Rechnungen.

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